Standortfaktor Justiz: Deutschland will mehr Verantwortung bei internationaler Streitschlichtung zwischen Unternehmen

Mit Blick auf eine durch den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union bedingte Schwerpunktverlagerung des Standorts für internationale Streitschlichtungen zwischen Unternehmen könnte Deutschland eine mögliche Alternative darstellen. Unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hamburg diskutieren derzeit in Berlin Vertreter aus Wirtschaft, Anwaltschaft, Wissenschaft und Justiz, welche Weichen der Justizstandort Deutschland stellen muss, um zukünftig mehr Verfahren mit Beteiligung ausländischer Unternehmen an deutsche Gerichte zu holen.

Brexit wirft Standortfrage für internationale Streitschlichtungen auf. Kommt es im internationalen Wettbewerb zum Streit, wählen Unternehmen als Gerichtsort häufig London. Doch mit dem Brexit kann auch die Attraktivität Londons für internationale Streitschlichtungen schwinden. Die Justizministerien der Länder hatten auf einer Tagung im Juni 2018 die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung von Hamburg und Nordrhein-Westfalen beschlossen, um die Gerichts- und Verfahrensstrukturen in wirtschaftsrechtlich bedeutenden Gebieten auf Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Vertreter aus Wirtschaft, Anwaltschaft, Wissenschaft und Justiz diskutieren nunmehr in Berlin, welche Weichen der Justizstandort Deutschland stellen muss, um zukünftig mehr Verfahren mit Beteiligung ausländischer Unternehmen an deutsche Gerichte zu holen.

Justizminister wollen deutsche Justiz international wettbewerbsfähiger machen Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) und Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) betonten, den Weg zu einer international wettbewerbsfähigen Justiz bereiten zu wollen. Ziel sei eine leistungsfähige, zuverlässige Gerichtsbarkeit, die international eine schnelle Lösung rechtlicher Auseinandersetzungen auf fachlich höchstem Niveau garantiere. Auf der Tagesordnung der namhaft besetzten Veranstaltung standen die Einführung von Commercial Courts und die Stärkung der Kammern für Handelssachen in Deutschland. Ein besonderer Teil der Veranstaltungen widmete sich der Anpassung der geltenden Verfahrensregeln.

Quelle: Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK

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Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetzugangs über WLAN und eines Tor-Exit-Nodes nach der seit dem 13. Oktober 2017 geltenden Neufassung des § 8 Abs. 1 Satz 2 des Telemediengesetzes (TMG)* zwar nicht als Störer für von Dritten über seinen Internetanschluss im Wege des Filesharings begangene Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung haftet. Jedoch kommt ein Sperranspruch des Rechtsinhabers gemäß § 7 Abs. 4 TMG nF in Betracht. Weiterlesen

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GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen insolvenzrechtswidriger Zahlungen nicht durch D&O-Versicherung gedeckt

Der Versicherungsschutz einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleitungen und Leitende Angestellte (D&O-Versicherung) umfasst nicht den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen ihren versicherten Geschäftsführer auf Ersatz insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen der Gesellschaft gemäß § 64 GmbH-Gesetz. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 20.07.2018 entschieden (Az.: I-4 U 93/16). Weiterlesen

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BAG: Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen werden durch Vergleichsverhandlungen gehemmt

Verlangt eine arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung, dass ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis zur Vermeidung seines Verfalls innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden muss, ist die Ausschlussfrist in entsprechender Anwendung des § 203 Satz 1 BGB gehemmt, solange die Parteien vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen führen. Das hat das Bundesarbeitsgericht – anders als die Vorinstanzen – entschieden (Urteil vom 20.06.2018, Az.: 5 AZR 262/17). Weiterlesen

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Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig

Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig als Beschäftigte der GmbH anzusehen und unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht. Ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter der GmbH ist, ist nur dann nicht abhängig beschäftigt, wenn er die Rechtsmacht besitzt, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen. Weiterlesen

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FG Münster: Bestellung vorläufigen Sachwalters steht Geschäftsführerhaftung nicht entgegen

Geschäftsführer können grundsätzlich auch für Zeiträume der vorläufigen Eigenverwaltung in Haftung genommen werden. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 16.05.2018 entschieden. Eine Kollision mit der Massesicherungspflicht bestehe nicht (Az.: 7 K 783/17, BeckRS 2018, 11546). Weiterlesen

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Arbeits- und Sozialrecht bei Europabezug

Auch für Arbeitsverträge mit europäischen Bezügen gilt: Der Vertrag unterliegt dem von den Parteien gewählten Recht. Diese können grundsätzlich nach Artikel 3 Rom I-VO das auf den Vertrag anwendbare Recht frei wählen. Jedoch können hierbei zwingende Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes nicht abbedungen werden, z.B. in Deutschland der Kündigungsschutz. Weiterlesen

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Geschäftsführerhaftung

In einer Entscheidung vom Februar 2018 hat das OLG München rechtskräftig entschieden, dass der Abschluss eines neuen Rahmenvertrags durch einen GmbH-Geschäftsführer zu dessen Haftung wegen Pflichtverletzung führen kann (OLG München GmbHR 2018, 518). Weiterlesen

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Notarielle Beurkundungskosten

In einem Beschluss vom Februar 2018 hat das OLG München zu den Kosten einer Satzungsänderung bei Gesellschaften mbH entschieden. Weiterlesen

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Gesellschaften aus EU-Staaten vor deutschen Gerichten

Eine juristische Person aus einem EU-Mitgliedsland kann vor einem deutschen Gericht klagen oder verklagt werden, wenn sie nach dem Recht ihres Herkunftslands parteifähig ist. Das kann mittlerweile als juristisch gesichert angesehen werden. Ob eine solche Parteifähigkeit konkret gegeben ist, muss im deutschen Prozess nachgewiesen werden, was durch Registerunterlagen, Gerichtsurteile oder rechtswissenschaftliche Gutachten des Herkunftsstaats geschehen kann. Sofern sich die juristische Person im Einklang mit dem Recht ihres Herkunftsstaats verhält, ist das auch von deutschen Gerichten anzuerkennen.

(OLG Karlsruhe Urteil vom 24.1.2018, 6 U 56/17)

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