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Archiv der Kategorie: UN-Kaufrecht
Englisch als Gerichtssprache in Frankfurt a. M.
Das Landgericht Frankfurt a. M. hat in einer Pressemitteilung vom 02.11.2017 bekannt gegeben, eine Kammer für Handelssachen einzurichten, vor welcher in englischer Sprache vorgetragen werden kann.
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Rückgriff des Unternehmers bei Ausschluss des UN-Kaufrechts bzw. des chinesischem Vertragsrechts
Bei einem grenzüberschreitenden Kaufvertrag über bewegliche Sachen zwischen Deutschland und der VR China können die Vertragsparteien zwischen dem UN-Kaufrecht, dem deutschen Recht und dem chinesischen Recht frei entscheiden, welches Recht auf den Vertrag anzuwenden ist.
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Bösgläubigkeit des Verkäufers bei grenzüberschreitenden Lieferungen
Vergleich des Art. 40 des UN-Kaufrechts, § 377 Abs. 5 HGB und Art. 158 des Chinesischen Vertragsgesetz(CVG) Gemäß Art. 40 CISG kann der Verkäufer sich nicht auf die Einrede einer verspäteten Mängeluntersuchung und Rüge berufen, wenn er bösgläubig ist.
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