Wirtschaftsanwalt (m/w) gesucht

Wirtschaftsanwalt (m/w) mit einer oder mehreren der folgenden Qualifikationen gesucht: Mindestens Prädikatsexamen, Auslandsstudium, Promotion, zweijährige Berufserfahrung, Fachanwaltstitel; Interessenschwerpunkte: Unternehmensrecht (Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsgestaltung,  Wirtschaftsprozessrecht, Firmenkauf – und Firmenverkauf).  Bewerbungsunterlagen bitte per email  an Prof.Wolf M.Nietzer, MBA, LL.M (nietzer@unternehmensrecht.com).

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Audit Policy for the Single Market – Lessons from the Crisis“

Kommissar Barnier hat sich in seinem Eröffnungsstatement ziemlich festgelegt. Er hat – unter Bezugnahme auf die Finanzkrise – die Notwendigkeit vertreten, die Regelungen für Wirtschaftsprüfer grundlegend zu überarbeiten. Auch würde die Selbstregulierung der Branche nicht funktionieren. Interessenkonflikte der Wirtschaftsprüfer müssten beseitigt werden. Weiterlesen

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Die rechtsfähige Stiftung – Kurzübersicht

Nachfolgend einige allgemeine und einführende Informationen in das Thema „Stiftung“. Nur als „Einstieg“ in ein komplexes Thema, welches aber durchaus Charme hat zur Lösung von Nachfolgeproblemen bzw. Schaffung von Nachfolgealternativen einerseits und Sicherung der Firmenkontinuität andererseits.  Der Entschluss zur Gründung einer Stiftung kann auf einer Reihe von Beweggründen beruhen. Einerseits können unternehmerische Gründe eine Rolle spielen. Weiterlesen

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Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzbeauftragter – Stellung und Aufgaben

Datenverarbeitende Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten müssen einen Beauftragten für den Datenschutz bestellen. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Schriftform bedeutet, dass sie im Original von den jeweils Vertretungsberechtigten unterzeichnet werden muss. Die Bestellung hat bei nicht öffentlichen Stellen binnen eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit (also der Verarbeitung der personenbezogenen Daten) zu erfolgen. Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten entfällt lediglich dann, wenn in der Regel höchstens neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung der personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Diese Ausnahme greift dort nicht, wo in der betroffenen Stelle Adresshandel bzw. Markt- und Meinungsforschung betrieben werden. Weiterlesen

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VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT FÜR EU-PATENT – PARLAMENT

Das EU-Parlament unterstützt eine Verstärkte Zusammenarbeit für die Schaffung eines gemeinsamen EU-Patentsystems. Am 15. Februar 2011 hat es zugestimmt, das entsprechende Verfahren anzuwenden (s. EiÜ 05/11, 44/10, 43/10). Voraussichtlich am 9./10. März 2011 wird der Rat für Wettbewerbsfähigkeit den Beschluss zur Ermächtigung zur Verstärkten Zusammenarbeit erlassen. Mit Ausnahme von Italien und Spanien haben alle Mitgliedstaaten ihre Teilnahme an dem Verfahren angekündigt. Anschließend wird die Kommission zwei Gesetzgebungsvorschläge vorlegen, einen zur Sprachenregelung (Konsultationsverfahren) und einen weiteren zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes (Mitentscheidungsverfahren). Die EU-Abgeordneten fordern den Rat auf, das Mitentscheidungsverfahren für beide Legislativvorschläge anzuwenden.

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Law – made in Germany

Global, effektiv, kostengünstig. Deutschland gehört zu den wirtschaftlich leistungsstärksten Ländern der Welt. Deutsche Produkte genießen weltweites Ansehen. „Made in Germany“ ist daher ein internationales Qualitätssiegel. Das deutsche Recht trägt zu diesem Erfolg erheblich bei: Es ist effizienter, kostengünstiger und berechenbarer als andere Rechtsordnungen – gute Gründe für Investitionen in Deutschland. Das deutsche Recht sichert Ihrem Unternehmen perfekte Rahmenbedingungen. Rechtssicherheit und vorsorgende Gestaltung sind entscheidende Merkmale,die spätere Streitigkeiten vermeiden und deshalb viel Geld sparen. Und wenn es dennoch einmal angelsächsisches Recht sein sollte, was Ihr Vertragspartner in z.B. Global Purchasing Agreements durchsetzt, dann kann NIETZER&HÄUSLER Sie auch insoweit aufgrund seiner US- und UK. Anwaltszulassungen beraten. Hier die Broschüre des Bundesjustizministeriums zum Thema Law – made in Germany: Law-Made in Germany

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Hamburg als Geschäftsadresse

Herr Prof. Nietzer ist Vorsitzender des Aufsichtsrates eines Unternehmens, das in Hamburg einen besonderen Firmenservice anbietet, wenn Sie für die Gründung einer neuen Firma außerhalb des bisherigen „Sprengels“, z.B. auch um nicht sogleich mit der Gründung in der örtlichen Presse zu erscheinen,  einen Firmensitz suchen, so z.B. in Hamburg, mittels einer kostenpünstigen Dienstleistung.  Dies kann auch mit einem dortigen Sekretariatsservice kombiniert werden.


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Wettbewerb der Rechtsordnungen

Berlin/Paris. Das kontinentale Recht kann sich selbstbewusst dem internationalen Wettbewerb stellen. [So auch NIETZER & HÄUSLER mit sowohl in Ländern mit der angelsächsischen Rechtsordnung als aber auch in Deutschland zugelassenen Anwälten] Es ist global anwendbar, sicher, flexibel und kostengünstig. Dank seiner Kodifizierung können Verbraucher und Unternehmer das für sie geltende Recht klar und eindeutig feststellen. Die Ergebnisse einer Rechtsanwendung sind besser vorhersehbar. Das kontinentale Recht sorgt für kurze und effiziente Verträge. Nur solche Punkte müssen geregelt werden, bei denen von den gesetzlichen Regelungen abgewichen wird. Dies spart Zeit und finanzielle Ressourcen. Die Gerichte sind unabhängig, schnell und kostengünstig. Durch die gezielte richterliche Steuerung des Verfahrens wird der finanzielle und zeitliche Aufwand bei den Beteiligten erheblich verringert. Das System der vorsorgenden Rechtspflege gewährleistet einen wirksamen und zuverlässigen Eigentumsschutz. Staatliche Register schaffen Rechtssicherheit und Vertrauen – und sparen hierbei auch noch Kosten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Immobilien- und Gesellschaftsrecht wirken wachstumsfördernd und krisenfest. Aus der durch das kontinentale Recht gewährleisteten Freiheit, Berechenbarkeit und Transaktionssicherheit erwächst Gerechtigkeit. Broschüre: Broschuere_DE Weiterlesen

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B2B Werbung per Telefonanruf (Kaltakquise)

Für insbesondere Dienstleistungsunternehmen stellt sich oft die Frage „dürfen unsere Mitarbeiter potentielle Kunden einfach anrufen und zu akquirieren versuchen?“.  Hier heißt es Obacht geben, länger leben, sprich vermeidbare Abmahnungen erst gar nicht zu provozieren, denn die Werbung mit einem Telefonanruf ist gem. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG (Gesetzestext siehe unten) nur eingeschränkt zulässig. Bei gewerblichen, potentiellen Kunden gilt hier die zweite Alternative, nach der die Werbung mittels Telefonanruf nur dann erlaubt ist, wenn zumindest eine mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen vorliegt. Hierzu muss auf Grund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Anzurufenden vom Anrufer vermutet werden können (BGH GRUR 2008, 189). Es sind folglich Anrufe gedeckt, Weiterlesen

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BUNDESGERICHTSHOF und die Haftung des fakultativen Aufsichtsrates / Beirates

In zahlreichen mittelständischen Firmen mit einem „freiwilligen“ Aufsichtsrat oder Beirat nach § 52 GmbH-Gesetz ist man sich, so auch die Erfahrung von NIETZER&HÄUSLER, oftmals nicht der damit einhergehenden Verpflichtungen des Aufsichtsrates / Beirates und möglicher Haftungsszenarien bei Pflichtverletzungen bewußt. Die nachfolgende BGH Entscheidung gibt hier hilfreiche Einblicke und zeigt Unterschiede zum obligatorischen Aufsichtsrat auf. Entscheidung: Doberlug Entscheidung Zusamenfassung: Weiterlesen

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