Verwirkung bedeutet, dass sich ein Rechteinhaber nach Treu und Glauben nicht mehr auf ein ihm eigentlich zustehendes Recht berufen kann bzw. dieses Recht nicht mehr geltend machen kann. Die Verwirkung tritt ein, wenn seit der Möglichkeit seiner Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment) Weiterlesen
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