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Niederlegung von Aufsichtsratsmandaten

Die Niederlegung eines Aufsichtsratsmandates ist im Aktienrecht nicht geregelt. Eine jederzeitige Niederlegung ist daher grundsätzlich möglich. Satzung und/oder Aufsichtsrats-Geschäftsordnung sehen daher zur Ermöglichung eines geordneten Überganges Regelungen vor, wie eine Niederlegung zu erfolgen hat. Es ist empfehlenswert, entsprechende Klauseln bei … Weiterlesen

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