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Bösgläubigkeit des Verkäufers bei grenzüberschreitenden Lieferungen

Vergleich des Art. 40 des UN-Kaufrechts, § 377 Abs. 5 HGB und Art. 158 des Chinesischen Vertragsgesetz(CVG) Gemäß Art. 40 CISG kann der Verkäufer sich nicht auf die Einrede einer verspäteten Mängeluntersuchung und Rüge berufen, wenn er bösgläubig ist.

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