Englisch als Gerichtssprache in Frankfurt a. M.

Das Landgericht Frankfurt a. M. hat in einer Pressemitteilung vom 02.11.2017 bekannt gegeben, eine Kammer für Handelssachen einzurichten, vor welcher in englischer Sprache vorgetragen werden kann.

Dort können nach Etablierung im Januar 2018 kaufmännische Streitigkeiten, vor allem des Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrechts sowie weitere Verfahren nach § 95 Gerichtsverfassungsgesetz, auf englisch verhandelt werden. Voraussetzung dazu ist das Einverständnis beider Parteien. Ob auch die Entscheidungen in englischer Sprache ergehen, wurde nicht bekannt gegeben. Zu erwarten ist, dass Entscheidungen auf deutsch getroffen und begründet werden, weil § 184 Gerichtsverfassungsgesetz sagt „Die Gerichtssprache ist deutsch.“ Entscheidungen in englischer Sprache dürfte auch in den weiteren Instanzen Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof unbrauchbar sein, so dass voraussichtlich nur die Verhandlungen selbst fremdsprachig geführt werden.

Das Landgericht sieht darin eine Stärkung des Standorts Frankfurt a. M. sowie ein Werben um internationale Unternehmen und Verfahren – dies insbesondere nach dem Brexit.

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