Eine zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages vereinbarte Ausschlussfrist ist regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nur die von den Parteien für regelungsbedürftig gehaltenen Fälle erfassen soll. Eine Anwendung auch für die Fälle, die durch gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind, ist dagegen regelmäßig gerade nicht gewollt. Weiterlesen
Pro Magazin 31.05.2013: Rund 60 hochkarätige Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Medien diskutierten beim 9. Strategietreffen der Weltmarktführer in Mulfingen-Heimhausen das Thema „Compliance als Erfolgsfaktor“. Marcus Römer (NIETZER & HÄUSLER) und Prof. Dr. Martin Schulz (GGS) beleuchteten das nationale und internationale Recht und zeigten Praxisbeispiele. Das Strategietreffen ist eine Initiative der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH (WHF), der German Graduate School (GGS) und der Commerzbank AG.