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Schlagwort-Archive: New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Gerichtsurteil vs. eines ausländischen Schiedsspruch in der VR China
Betreffend die Streitschlichtungsklausel in einem internationalen Vertrag mit einem chinesischen Geschäftspartner sollten nicht nur Prozesskosten, Sprachhemmung unter anderen, sondern auch die Möglichkeit der Anerkennung sowie der Vollstreckung eines Titels beachtet werden.
Veröffentlicht unter Allgemein, Chinesisches Recht, Chinesisches Unternehmensrecht, Deutsches Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht China, Nietzer & Häusler, Rechtsprechung China, Unternehmensgründung China
Verschlagwortet mit Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel in der VR China, Chinesisches Recht, chinesisches Unternehmensrecht, deutsches Unternehmensrecht, New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche, NIETZER & HÄUSLER, US-Unternehmensrecht, USA Recht
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