Am 13.05.2017 hat NIETZER & HÄUSLER auf eine Entscheidung des LG Hamburg hingewiesen, dass auch das bloße Verlinken einer Webseite, die eine Urheberrechtsverletzung enthält, eine eigene Rechtsverletzung darstellen kann (https://www.nietzer.info/blog/2017/05/13/haftung-fuer-links/).
Das LG Hamburg hat seine Rechtsprechung zur Linkhaftung jüngst modifiziert (LG Hamburg 10. Zivilkammer, Urteil vom 13.06.2017, 310 O 117/17). Nun soll es auf die „Zumutbarkeit“ im Hinblick auf die Prüfpflichten ankommen. Das Gericht führt damit bei der Linkhaftung im Urheberrecht eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ein. In dem vorbezeichneten Urteil heißt es: