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Personenhandelsgesellschaften betreiben grundsätzlich kein Bankeinlagengeschäft

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Personenhandelsgesellschaften betreiben grundsätzlich kein erlaubnispflichtiges Bankeinlagengeschäft, wenn sie Darlehen ihrer Gesellschafter entgegennehmen oder diese Gewinne bei ihrer Gesellschaft stehen lassen. Dies hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrem aktuellen Merkblatt „Hinweise zum Einlagengeschäft vom 11.03.2014“ klargestellt. … Weiterlesen

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