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Gesetzesreform über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten

Am 13.01.2018 tritt die Reform des Gesetzeses über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) in Kraft. Es wird eine neue Vorschrift in das BGB (§ 270a BGB) eingefügt, die es verbietet, Aufschläge für bestimmte Zahlungsarten vom Käufer zu verlangen.

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B2B Werbung per Telefonanruf (Kaltakquise)

Für insbesondere Dienstleistungsunternehmen stellt sich oft die Frage „dürfen unsere Mitarbeiter potentielle Kunden einfach anrufen und zu akquirieren versuchen?“.  Hier heißt es Obacht geben, länger leben, sprich vermeidbare Abmahnungen erst gar nicht zu provozieren, denn die Werbung mit einem Telefonanruf … Weiterlesen

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