Verbraucherschutz in China

Durch den Erlass des Verbraucherschutzgesetzes vom 25.10.2013 sowie der „Verordnung zur Ahndung der Verletzung des Verbraucherschutzes“ vom 05.01.2015 nähert sich der Verbraucherschutz in China langsam dem auf europäischer Ebene bestehenden Niveau an. Für den Vertrieb der Waren chinesischer Hersteller sowie ausländischer Hersteller sind hierbei folgende Neuheiten zu beachten:

1. Rücktritt bei Fernabsatzvertrag
Nach Art. 25 des Verbraucherschutzgesetzes kann der Verbraucher grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen – nach Eingang der Kaufsache – von dem Kaufvertrag zurücktreten. Den Rücktritt braucht er nicht zu begründen. Ausgeschlossen ist das Rücktrittsrecht, 1. wenn die Kaufsache gemäß der vorangegangenen Bestellung des Verbrauchers hergestellt wird, 2. die Lieferung leicht verderbliche Lebensmittel enthält, ein heruntergeladenes bzw. geöffnetes Digitalprodukt oder eine Zeitung bzw. Zeitschrift betrifft. Darüber hinaus können die anderen Sachen, die nach ihrer Eigenschaft nicht zum Rücktritt geeignet sind, per Vereinbarung mit dem Verbraucher vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen werden.
Übt der Verbraucher sein Rücktrittsrecht aus, so muss der gezahlte Kaufpreis innerhalb von sieben Tagen nach Rücksendung zurückbezahlt werden, jedoch sind die Versandkosten abzuziehen, da lt. Gesetzgebung der Verbraucher diese Kosten trägt.
Wenn der rechtmäßige Rücktritt nicht innerhalb 15 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung ausgeführt wird, gerät der Verkäufer nicht nur vertragsrechtlich in Verzug; er kann unter Umständen sogar mit einem Bußgeld belegt werden. Die Höhe des Bußgeldes könnte sich je nach Fall auf bis zu ca. 69.000Euro.

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