Nochmalige Klarstellung des chinesischen Handelsministeriums vom 17.06.2014 bezüglich Zahlungsfreiheit der ausländischen Investoren bei Unternehmensgründung

Nature 6Das chinesische Handelsministerium (Ministry of Commerce of the People´s Republic of China/Mofcom) und dessen lokale Behörde sind für die vorherige Genehmigung jeder ausländischen Investition in der VR China zuständig. Am 17.06.2014 hat das chinesische Handelsministerium eine Bekanntmachung für dessen untergliederte Behörde erlassen. Demgemäß sind die Einschränkungen der zu gegründeten Unternehmen mit ausländischen Beteiligungen bezüglich der Höhe und Frist der ersten Einzahlung, die Summe des Bargelds als Anlage, die Zahlungsfrist des üblichen „Registered Capitals“ abzuschaffen. Alle diese Sektoren können die Investoren frei in der Satzung bzw. im Joint Venture Vertrag festlegen. Darüber hinaus ist das Mindestkapital aus der alten Fassung des chinesischen Unternehmensgesetzes auch nicht mehr zu beachten, soweit nicht zwingend Abweichendes in einem Sondergesetz bzw. in einer Verordnung geregelt worden ist. D. h., die „Überlebensfähigkeit“ des Unternehmens wird nicht mehr von der Behörde geprüft. Weiterhin ist ein Verifikationsbericht der Kapitaleinzahlung bei der Gründung nicht mehr nötig.

Diese Bekanntmachung ist sehr bedeutend in der Praxis: Die Umsetzung des modifizierten Unternehmensgesetzes seit 01.03.2014 gilt bislang noch nicht 100-prozentig für ausländische Investoren, da die lokalen Behörden des Handelsministeriums nach den alten Kriterien die Gründungsvoraussetzungen geprüft und viele Anträge abgelehnt  haben. Mit dieser Bekanntmachung ist die Umsetzung des modifizierten Unternehmensgesetzes bei ausländischen Investoren gewährt.

Ein wichtiger Hinweis ist, dass bei einer bereits nach den alten Regelungen eingerichteten und genehmigten Satzung und/oder einem Joint Venture Vertrag die ausländischen Investoren nach eigenem Bedarf die Änderungen betreffend Zahlungsfrist, die Höhe des „Registered Capitals“ etc. jetzt nachträglich beim Handelsministerium bzw. dessen lokalen Behörde beantragen können.

Diese Bekanntmachung in chinesischer Version ist unter nachfolgendem Link zu finden:

http://www.mofcom.gov.cn/article/difang/shandong/201406/20140600639244.shtml

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