Am 29.03.2010 hat das erste Volksgericht Shanghai Mittelstufe ein Urteil gefällt, dass der Australier, Herr Shitai Hu, wegen der Straftat „Annahme von Bestechungsgeldern von nicht staatlichem Personal“ und „Verletzung von Geschäftsgeheimissen“ schuldig ist. Er wurde somit zu einer Freiheitstrafe und Geldstrafe verurteilt. Die Freiheitstrafe beträgt 10 Jahre.
Herr Hu arbeitete in China als Chef Repräsentant für das Shanghai Repräsentanz Büro der Firma Rio Tinto in Singapur. Er war für den Verkauf von Eisenerz in China und für die Entwicklung der langfristigen Kaufverträge mit chinesischen Kunden zuständig. Die Besonderheit beim Verkauf von Eisenerz in China ist, dass die Eisenerzversorgung den Bedarf an Eisenerz nicht decken kann. Somit entscheidet der Verkäufer, wem wie viel verkauft wird. Während des Verkaufs hat Herr Fu ein Bestechungsgeld von chinesischen Firmen angenommen. Zwischen 2008 und Anfang 2009 beträgt die bewiesene Summe ca. 6.5 Millionen der chinesischen Währung.
Außerdem hat Herr Hu seine vorteilhafte Position als Verkäufer im Eisenerzhandel ausgenutzt und hat die Geheimnisse über die Verhandlungsstrategien und Preisgrenzen des Imports von Eisenerz von den chinesischen Eisen- und Stahlunternehmen gesammelt. Damit könnte die Muttergesellschaft Rio Tinto entsprechende Gegenmaßnahmen bei der Verhandlung erarbeiten. Zusätzlich haben Herr Hu und seine Mitarbeiter zwischen 04.2005 und 10.2008 viele Geschäftsgeheimnisse von chinesischen Eisen- und Stahlunternehmen illegal gesammelt und an die Muttergesellschaft weitergeleitet. Damit hat die Muttergesellschaft beim Verkauf in China mehr Umsatz erwirtschaftet.
Zu diesem Urteil sind folgende Punkte rechtlich ausschlaggebend:
1. Die Begründung der Zuständigkeit des chinesischen Gerichts
Gem. Art. 6 Abs. 1 des chinesischen Strafgesetzes, der territorialen Zuständigkeit, werden alle Straftaten im chinesischen Territorium nach einschlägigen Bestimmungen des chinesischen Strafrechts bestraft, unabhängig davon, ob der Täter eine chinesische oder ausländische Nationalität besitzt. Nach Abs. 3 begeht man eine Straftat im chinesischen Territorium, sofern entweder die Handlung oder das Ergebnis dieser Straftat in China erfolgt ist. In diesem Fall hat Herr Fu zwar die australische Nationalität, aber die Straftat innerhalb von China begangen. Damit ist die Zuständigkeit des chinesischen Gerichts begründet.
2. Die Strafbarkeit bei Bestechung und Bestechlichkeit von nicht staatlichem Personal
Nach Art. 163 ff. in Verbindung mit Art. 391, 393 des chinesischen Strafgesetzes sind Bestechung und Bestechlichkeit der Funktionäre von privaten Rechtseinheiten bzw. dem privaten Rechtseinheiten selbst ebenfalls strafbar. In diesem Fall ist das Repräsentanzbüro in Shanghai, der Firma Rio Tinto in Singapur, nach dem chinesischen Recht bei der entsprechenden Industrie- und Handelsbehörde registriert worden. Somit ist das Repräsentanzbüro auch als eine Rechtseinheit zu betrachten. Insofern ist dessen Mitarbeiter als Funktionär eines privaten Unternehmens anzusehen. Daher ist der persönliche Anwendungsbereich Art. 164 des chinesischen Strafgesetztes eröffnet.
3. Verletzung der Geschäftsgeheimnisse
Nach Art. 219 Art. 1 des chinesischen Strafgesetzes ist es strafbar, wenn der Täter durch Diebstahl, Anreiz, Zwang oder anderer illegaler Wege die Geschäftsgeheimnisse von dem Berechtigten erlangt und damit dem Berechtigten großen Schaden verursacht. In diesem Fall hat Herr Hu durch illegale Wege die Geschäftsgeheimnisse von einigen chinesischen Eisen- und Stahlunternehmen bekommen und an die Muttergesellschaft weitergeleitet. Darunter sind unter anderem auch ein paar staatliche Unternehmen. Damit hat die Muttergesellschaft von dem Chinageschäft durch Ausnutzung der Informationen mehren Gewinn erzielt. Dementsprechend ist hier auch den chinesischen Unternehmen geschadet worden.