Faktische Geschäftsführung

OLG München: Tritt im Rahmen von Sanierungsbemühungen eine nicht zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellte Person nach außen auf, so ist diese Person nicht zwangsläufig als faktischer Geschäftsführer mit der sich daraus ergebenden Haftung als Geschäftsführer zu behandeln.  Die Grundsätze über die Faktische Geschäftsführung sind restriktiv anzuwenden.

Praxistipp: Machen Sie immer nach Extern klar, in welcher Rolle – oder in welcher Rolle eben gerade nicht -Sie an Verhandlungen teilnehmen.

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Zur Kündbarkeit einer Patronatserklärung

BGH, Urteil vom 20. September 2010: Verspricht eine Muttergesellschaft in einer (Patronats-)Erklärung gegenüber ihrer bereits in der Krise befindlichen Tochtergesellschaft, während eines Zeitraums, der zur Prüfung der Sanierungsfähigkeit erforderlich ist, auf Anforderung zur Vermeidung von deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung deren fällige Verbindlichkeiten zu erfüllen, kann diese Erklärung mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden, wenn die Parteien nach den Umständen des Einzelfalles ein entsprechendes Kündigungsrecht vereinbart haben. Urteil: BGH betrreff Patronatserklärung

Praxisttipp: Je detaillierter Sie eine (harte) Patronatserklärung formulieren, um so weniger laufen Sie in das Risiko, dass es im Ernstfall zu einem Streit über den Inhalt kommt.  Im übrigen steht und fällt die Perspektive auf die Thematik mit Ihrer Interessenlage, sprich, sind Sie derjenige, der die Patronatserklärung abgibt, oder derjenige, der auf ihren Erhalt großen Wert legt.

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NIETZER & HÄUSLER . Wirtschaftskanzlei . Attorneys at Law (USA) . Notar – Neuer Blog zum Unternehmensrecht

Sehr geehrte Mandanten und registrierte Newsletters-Bezieher von NIETZER & HÄUSLER:

NIETZER & HÄUSLER hat sich für das Medium Blog entschieden, um Ihnen zukünftig aktuelle und nützliche Informationen aus dem Bereich Unternehmensrecht einschließlich entsprechender Praxistipps und hilfreicher Hinweise zukommen zu lassen [www.nietzer.info]. Das ermöglicht es uns, zeitnäher und zeitlich flexibel, mit einfachen Mitteln, auch einmal von unterwegs, und auch mit einzelnen kurzen Mitteilungen (Blogeinträgen) auf die Flut an neuen Entwicklungen in der Praxis und Rechtsprechung zu reagieren. Im Bereich US-Recht haben wir einen solchen Blog bereits seit Februar 2010 [www.usa-recht.de und www.gerichtsreporter.us]. Wenn Sie also an für Ihre Geschäftstätigkeit relevanten Informationen aus unserem ausschließlichen Tätigkeitsbereich Unternehmensrecht (Gesellschafts- und Handelsrecht, Compliance, Unternehmenskauf und -verkauf (M&A), Wirtschafts-, Vertrags- und Arbeitsrecht und Gewerblichem Rechtsschutz) sowie angelsächsischem Recht, insbes. US-Recht, interessiert sind, dann gehen Sie entweder einfach ab und an auf die Blogseiten www.nietzer.info oder www.usa-recht.de oder Sie folgen allen Neueinträgen in den Blogs via Registrierung bei Twitter oder indem Sie die Inhalte via einem feed (rss) abonnieren (Sie müssen nur auf den Blogseiten rechts oben auf die vorgesehenen Buttons klicken) und so die Überschriften immer automatisch auf Ihren Internet Browser geladen bekommen. Mit wenigen Klicks ist dies getan und sichert Ihnen den Zugriff auf unternehmensrechtliche und doch hoffentlich leicht verständliche Informationen. Natürlich freuen wir uns, wenn Sie unsere Blogseiten auch weiterempfehlen.

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Fakultativer GmbH-Aufsichtsrat

Paragraf 93 III Aktiengesetz ist nicht auf die Mitglieder eines fakultativen (also nicht zwingend vorgegebenem) Aufsichtsrat einer GmbH anwendbar. Die Mitglieder haften daher nur, wenn eine Verletzung ihrer Überwachungspflicht zu einem eigenen Schaden der Gesellschaft führt. Es kommt nicht auf den Schaden bei den Insolvenzgläubigern an. Gemäß § 52 GmbH-Gesetz in der Verbindung mit den §§ 116, 93 II Aktiengesetz kommt eine Haftung nur bei einem eigenen Schaden der Gesellschaft in Betracht. Praxistipp: Weiterlesen

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