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Kein Ausschluss nicht angemeldeter Forderungen durch Insolvenzplan

„Nachzügler“ sind mit Forderungen, die bei rechtskräftiger Bestätigung eines  Insolvenzplans unbekannt waren, grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Die Insolvenzordnung sieht nicht vor, dass Ansprüche, die im Insolvenzverfahren nicht angemeldet wurden, nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht mehr gegen … Weiterlesen

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