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Umfang der Haftung von Leistungsstörung bzw. Vertragsbruch

Nach dem chinesischen Recht kann ein Anspruch auch gegen den Schaden/Verlust von vertraglichen Pflichtverletzungen, inklusive den entgangenen Gewinnen geltend gemacht werden. Jedoch ist der Haftungsumfang gesetzlich auf das bei Vertragsabschluss vorhersehbare Risiko beschränkt (Art. 113 CVG). Hingegen gibt es keine … Weiterlesen

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