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Keine Marke „Fack ju Göthe“

Das Europäisches Gericht erster Instanz („EuG“) hat in seinem Urteil vom 24. Januar 2018 – T 69/17 entschieden, dass die Bezeichnung „Fack Ju Göhte“ gegen die guten Sitten verstößt und deshalb als Unionsmarke nicht eintragungsfähig ist.

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