Am 13.01.2018 tritt die Reform des Gesetzeses über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) in Kraft. Es wird eine neue Vorschrift in das BGB (§ 270a BGB) eingefügt, die es verbietet, Aufschläge für bestimmte Zahlungsarten vom Käufer zu verlangen.
Insbesondere alle Online-Shop-Betreiber, aber auch alle Offline-Unternehmen, dürfen ab dem 13.01.2018 demnach grundsätzlich keine Aufschläge mehr für die Nutzung von gängigen Zahlungsmitteln (z.B. Visa, Maestro; Sepa) erheben.
Das Gesetz differenziert dabei zwischen Geschäften im B2B- und im B2C-Bereich. Im B2C-Bereich gilt das o.g. Verbot für sämtliche o.g. Zahlungsmittel. Im B2B-Bereich hingegen können Unternehmen für kartengebundene Zahlungsmittel weiterhin Entgelte erheben.
Ob hiervon auch Zahlungen über PayPal oder Amazon Payment etc. betroffen sind, ist bislang nicht ausdrücklich geregelt und bleibt somit abzuwarten.