Das chinesische Finanzministerium und die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission haben gemeinsam beschlossen, die Gebühr für die zollamtliche Überwachung der Importe und Exporte seit dem 01.10.2012 abzuschaffen.
Dafür ist die Bekanntmachung über die Abschaffung und Befreiung der Verwaltungsgebühren für Importe und Exporte erlassen worden. Demnach ist zusätzlich die Gebühr wegen Inspektion und Quarantäne aller Import-Export-Waren, grenzüberschreitende Transporte/Container in dem Zeitraum vom 01.10.2012 bis zum 31.12.2012 vorübergehend auszusetzen.
Quelle des chinesischen Finanzministerium