100 %-Gründung eines Tochterunternehmens in China – insbesondere eines Handelsunternehmens (FICE)
Ausländische Investoren können 100 % des eigenen Unternehmens in China gründen. Das ist die sogenannte „Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE)“. Bei einer WFOE ist nach deren Tätigkeitsbereich zu unterscheiden, ob eine Handelsgesellschaft, Produktionsgesellschaft oder eine Gesellschaft mit einem reinen Forschungszentrum für den eigenen Konzern eingerichtet wird. Für die Gründung der verschiedenen Gesellschaftsmöglichkeiten einer WFOE ist das Genehmigungsverfahren unterschiedlich. Grundsätzlich ist die Gründung einer Handelsgesellschaft einfacher im Vergleich zu den anderen.
Eine ausländisch investierte Handelsgesellschaft wird weltweit als „Foreign Invested Commercial Enterprise (FICE)“ bezeichnet. Zur Gründung einer FICE hat das chinesische Handelsministerium die Verwaltungsverordnung betreffend ausländisch investierte Handelsgesellschaften im Jahr 2004 erlassen. Nach dieser Verordnung sind der Tätigkeitsbereich und das Gründungsverfahren einer FICE wie folgt aufgelistet:
Eine FICE kann eine eigene Im- und Exportlizenz erwerben und folgende Tätigkeiten durchführen:
- Vertretungsgeschäfte auf Provisionsbasis (Agent, Makler) beim Produktverkauf und die damit verbundenen Dienstleistungen
- Großhandelsverkauf von Produkten an Unternehmen und Kunden aus der Industrie, dem Handel und anderen Branchen; und die damit verbundenen Dienstleistungen
- Einzelhandelsverkauf von Produkten an bestimmte Personen einer festgelegten Niederlassung über TV, Telefon, Versand- und Verkaufsautomaten und die damit verbundenen Dienstleistungen
- Lizenzvergabe
- Import und Export
Gründungsverfahren:
1. Vorbereitungsphase
- Voranmeldung des Namens
- Antragsunterlagen (Machbarkeitsreport, Bankreferenz, Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag, Ernennungsurkunde des „Director of Board“ und des gesetzlichen Vertreters usw.)
2. Genehmigungsverfahren
- Alle Unterlagen bei dem Handelsministerium oder dessen örtlichen Behörde vorlegen
- Bearbeitung der Genehmigung innerhalb von 3 Monaten
- Erteilung des “Certificate of Approval for Establishment of Enterprises with foreign Investment in PRC”.
3. Registrierung
- Innerhalb von 1 Monat ab Erteilung des vorgenannten Zertifikats wird die Registrierung bei der örtlichen Industrie- und Handelsbehörde, sowie bei anderen Behörden z.B. Zollamt usw. ausgeführt.
- Mit der Registrierung bei der örtlichen Industrie- und Handelsbehörde ist die FICE rechtlich gegründet.
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NIETZER & HÄUSLER
Frau Dr. Jing Liu, LL.M.
Chinesische Juristin