Der Dt.Bundestag folgt der Auffassung des DIHK Rechtsausschusses. Gut so! Es muss der Überregulierung aus der EU, die zunehmend auch kleinere und mittlere Unternehmen trifft, Einhalt geboten werden.
Auszug aus dem Rechtsblog des Handelsblattes:
„Die Stellungnahmen aus Deutschland zu dem „Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen“, das die EU-Kommission im April 2011 vorgelegt hat, sind (soweit ersichtlich) durchweg in der Sache ablehnend. Der Deutsche Bundestag hat am 6.7.2011 in einer Entschließung freundlich erklärt (BT-Drucks. 17/6506 i.d.F. Rechtsausschuss), er teile die „Zielsetzung des Grünbuchs zwar grundsätzlich“, habe aber grundlegende Bedenken gegen wesentliche Vorschläge der Kommission. Der Bundestag wendet sich insbesondere gegen die Einführung starrer Quoten für die Beteiligung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen in gesellschaftrechtlichen Gremien; dies verstoße gegen den Grundsatz der Subsidiarität. Entschieden abgelehnt wird die Schaffung einer aufsichtsbehördlichen Überprüfbarkeit von Corporate-Governance-Erklärungen. Ebenso zurückgewiesen wird eine regulatorische Gleichbehandlung von börsen- und nicht börsennotierten Unternehmen auf EU-Ebene. Die Kommission wird davor gewarnt, Anlagestrategien durch bestimmte Verhaltenspflichten für Aktionäre befördern zu wollen und damit Haftungsrisiken zu begründen; dies „würde dies möglicherweise das Ende der Publikumsaktie als Kapitalanlage für die Breite der Gesellschaft bedeuten.“ Interessant auch für das deutsche Recht sind Erwägungen des Bundestages über eine Zahlung höherer Dividenden an langfristige Anteilseigner und „ob die Honorierung von Führungspositionen inklusive des Aufsichtsrats nicht in Unternehmensaktien mit einer Haltefrist von mehreren Jahren erfolgen kann.“ „