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Amendement des chinesischen Arbeitsvertragsgesetzes vom 28.12.2012 betreffend Arbeitnehmerüberlassungsrecht in der Volksrepublik China

Der ständige Ausschuss des Volkskongresses China hat zugunsten der Leiharbeitnehmer die Regelungen über Arbeitnehmerüberlassungen in dem chinesischen Arbeitsvertragsgesetz geändert. Die in China angesiedelten ausländischen Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassungen von einer Verleihagentur erhalten, sollen wegen Compliance die neuen Regelungen berücksichtigen.

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