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Keine Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes bei nicht nachweisbarer Stammeinlagenzahlung

Nach dem Urteil des FG Köln vom 10.03.2010 – 5 K 305/09 ist der Verlust der Stammeinlage für die Höhe der Anschaffungskosten einer Beteiligung im Insolvenzfall der Gesellschaft unbeachtlich, wenn ein wesentlich Beteiligter nicht nachweisen kann, dass er die Stammeinlage … Weiterlesen

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