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Freistellung von BR-Mitgliedern: Leiharbeitnehmer sind mitzuzählen!

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 18.01.2017 (7 ABR 60/15) entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der Feststellung der für die Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke im Entleiherbetrieb zu berücksichtigen sind, wenn sie zu dem regelmäßigen Personalbestand des Betriebs gehören.

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