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Einsichtsrecht des Betriebsrats in nicht anonymisierte Bruttoentgeltlisten

Die Beteiligten streiten über den Umfang des Einsichtsrechts in Bruttoentgeltlisten. Dem Betriebsrat (BR) wurde nach dem Gütetermin in erster Instanz Einsichtnahme in eine lediglich anonymisierte Bruttoentgeltliste gewährt, die folgende Angaben enthielt: Dienstartbezeichnung, Unterdienstartbezeichnung, Geschlecht, Alter, Eintrittsdatum, Grundgehalt, Arbeitszeit/Woche, Zulagen (z.B. … Weiterlesen

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