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Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG)

Seit dem 06.01.2018 haben Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Mitarbeitern einen individuellen Auskunftsanspruch über die Kriterien für das eigene Entgelt, das Entgelt vergleichbarer Arbeitnehmer und über die Höhe des Vergleichsentgelts.

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