Der Einzelhändler Lidl darf weiterhin mit Fotos eines Grills werben, auf dem fünf runde Fleischpattys wie die olympischen Ringe angeordnet sind.
Der Deutsche Olympische Sportbund hatte versucht, die seitens Lidl mit „Liebe ist, wenn wir zu Olympia anfeuern“ überschriebene Abbildung verbieten zu lassen. Der DOSB sah darin einen Verstoß gegen § 3 Olympiaschutzgesetz.
Wie schon das Landgericht Heilbronn wies das Oberlandesgericht Stuttgart die Klage ab (Urt. v. 08.02.2018, Az. 2 U 109/17). Es sah auch keine unerlaubte Rufausbeutung Olympias.
Die Abbildung sei weder in den Farben Olympias gehalten noch wiesen die Fleischpattys Schnittmengen wie die olympischen Ringe aus. Die Ähnlichkeit mit geschützten Marken liege daher nicht in ausreichendem Maße vor und das bloße Schaffen von Assoziationen sei nicht verboten. Zudem würde beim Verbraucher keine Fehlvorstellung geweckt, Lidl und der DOSB seien Geschäftspartner o. ä.