Kürzlich hat der BGH seine Rspr. zu Verbraucherdarlehen auch auf Unternehmer-Darlehensverträge übertragen und einmalige, laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte in AGB für unwirksam erklärt. Bankkunden müssen nun prüfen, ob sie ggf. Rückforderungsansprüche geltend machen können, dabei ist die Verjährung ganz entscheidend zu beachten.
Urteil vom 04.07.2017 (XI ZR 562/15; XI ZR 233/1; XI ZR 436/16)