Verfahren in China wegen Vertragsverletzung eines chinesischen Lieferanten

Art 10Wenn ein chinesischer Lieferant seine Vertragspflicht verletzt hat, kann das ausländische Unternehmen (Käufer) nach dem chinesischen Zivilprozessgesetz eine Klage in China entweder beim Gericht am Sitz des Lieferanten oder beim Gericht am Lieferort einreichen, soweit nichts anderes im Kaufvertrag vereinbart wurde.

Die Gerichte an beiden Orten sind zwar nach dem Gesetz gleichermaßen für Vertragsstreitigkeiten zuständig, jedoch können unterschiedliche Ergebnisse in der Praxis entstehen. Grundsätzlich sollte eine Klage am Sitz des Lieferanten vermieden werden, da der Lieferant für gewöhnlich dort bereits gut vernetzt ist und er mit Bestimmtheit versuchen wird, seine Beziehungen bei dem Verfahren zu seinen Gunsten auszunutzen. Somit besteht das Risiko, dass das Gericht am Sitz des Lieferanten das Interesse des Lieferanten mehr berücksichtigen könnte. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber dem Käufer die Möglichkeit eröffnet, dass dieser auch am Lieferort klagen kann.

Darüber hinaus ist grundsätzlich das Mittegericht am Lieferort für eine Vertragsstreitigkeit mit Auslandsbezug zuständig. In dem Verfahren muss grundsätzlich die Partei die Beweislast tragen, die der anderen Partei die Vertragsverletzung vorwirft. Hier muss der Käufer die Pflichtverletzung des Verkäufers beweisen. Das chinesische Gericht bevorzugt schriftliche Beweise. Wenn die Beweise im Ausland entstanden sind, benötigt man die notarielle Beglaubigung, die Überbeglaubigung vom Bundesverwaltungsamt, die Anerkennung von der chinesischen Botschaft oder einem Konsulat in Deutschland sowie eine chinesische Übersetzung. Die Gerichtssprache ist Chinesisch.

China praktiziert ein System mit zweitinstanzlichen Verfahren. Wenn der Käufer nicht mit dem Urteil von der ersten Instanz einverstanden ist, darf er eine Berufung beim Gericht auf nächst höherer Ebene innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung des Urteils einreichen (aber nur wenn der ausländische Käufer keinen Sitz in China hat).

Ausgenommen von den Formalitätsvoraussetzungen und der Sprachschwierigkeiten, ist ein Verfahren in China nicht komplizierter als ein Verfahren in Deutschland. Mit Unterstützung bzw. Vertretung durch eine gute Anwaltskanzlei mit China-Kompetenz ist eine Klage in China durchaus machbar.

Autor: Dr. Jing Liu LL.M. / NIETZER & HÄUSLER

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