Das HM Revenue and Customs („HMRC“) kündigte am 3. Februar 2012 ein neues Vorgehen hinsichtlich der Überprüfungen von Geschäftsbüchern an. Das seit April 2011 bis Januar 2012 erfolgte “Pilotprogramm” stellte die Geschäftsbücher von Klein- und Mittelständlern („SME“) auf dem Prüfstein hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Hiervon waren somit Selbständige, 1-oder Mehrpersonengesellschaften und Kapitalgesellschaften mit einem Jahresumsatz von weniger als £ 30 Millionen und weniger als 250 Mitarbeiter betroffen.
Von den 2.437 geprüften Geschäftsunterlagen entsprachen 39% nicht den vollen Erwartungen, weswegen in 11 % der Fälle für die betroffenen Unternehmen ein Nachfolgetermin anstand.
Aufgrund der für das HMRC erfolgreichen Durchführung wird in der Zukunft 2012/2013 mit noch gezielteren Vorgehen und Prüfansetzen zu rechnen sein. Das HMRC wird hierfür die betroffenen Unternehmen zunächst kontaktieren und nach den Geschäftsbüchern fragen. Hiervon abhängig erfolgt im Einzelfall ein Termin für die Buchprüfung. Sollten die Bücher nicht den Anforderungen entsprechen, kommt eine gezielte Nachprüfung der Steuererklärung in Betracht, ggfls. ergeht ein Bußgeldbescheid.
Bedeutung für die Praxis:
SMEs sollten ihre Bücher für einen Zeitraum von über 6 Jahren aufbewahren. Hierzu gehören sämtliche Rechnungen, Bankbelege, Ausgabennachweise etc. Diese Papiere sollten zudem jederzeit auf dem neuesten Stand gehalten werden, um, wenn nötig, schnelle und korrekte Angaben machen zu können und hierdurch weitere Prüfungen und das Risiko von Bußgeldern zu vermeiden.
Weitere Informationen hält das HMRC in seinen Fact Sheets und Anleitungen für Unternehmen zur Verfügung.
HMRC: http://www.hmrc.gov.uk/