Kurzhinweis:Der Bundesgerichtshof hat mit dem (internationalen) Grundsatz „reliance on experts“-Ansatz mehrfach auf den zwingend gebotenen Einsatz von Experten und externen Gutachtern bei fehlendem Sachverstand von Organmitgliedern hingewiesen (so zuletzt 2012: BGH Urteil II ZR 171-10 ; wenn also Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer unternehmensrelevanten Entscheidung / Organverhalten bestehen, müssen Sie sich entsprechenden professionellen Rat einholen, um sich gegebenenfalls später „enthaften“ zu können.
a) Verfügt der Geschäftsführer einer GmbH nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss, hat er sich bei Anzeichen einer Krise der Gesellschaft unverzüglich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einer unabhängigen, für die zu klärenden Fragestellungen fachlich qualifizierten Person beraten zu lassen.
b) Der Geschäftsführer darf sich nicht mit einer unverzüglichen Auftragserteilung begnügen, sondern muss auch auf eine unverzügliche Vorlage des Prüfergebnisses hinwirken.