Am 29.06.2012 haben 13 Ministerien der chinesischen Zentralregierung zusammen eine Bekanntmachung betreffend Ermutigung und Führung der aktiven Investitionen von privaten chinesischen Unternehmen ins Ausland veröffentlicht. Die wichtigsten Ministerien sind nachfolgend aufgeführt:
– die National Development- und Reform Kommission;
– das Außenministerium;
– das chinesische Zentralbank ;
– das Handelsministerium;
– die zentrale Zollbehörde; sowie
– die zentrale Devisenkontroll-Behörde.
In dieser Bekanntmachung ist erläutertet, wie die Regierung in Form eines Grundkonzepts die Investitionen von privaten chinesischen Unternehmen ins Ausland zu fördern beabsichtigt. Die konkreten Maßnahmen werden in Kürze erlassen.
Grundkonzept der Förderungen im Einzelnen:
1. Der Genehmigungsprozess der National Development und Reform Kommission wird vereinfacht, um die Investitionen von Mittelständen und kleinen Unternehmen ins Ausland zu ermutigen.
2. Die im Ausland gezahlte Einkommensteuer kann grundsätzlich in China gutgeschrieben werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
3. Verschiedene Kredite werden den privaten chinesischen Unternehmen zum Zwecke der Investitionen ins Ausland zur Verfügung gestellt.
4. Die seinerzeit Genehmigung ist seitens der zentralen Devisenkontroll-Behörde abgeschafft worden, im Falle ein chinesisches Unternehmen seinem 100%igen Tochterunternehmen im Ausland oder einem beteiligten ausländischen Unternehmen Geld in Devisen ausgeben bzw. ausleihen will. Voraussetzung für das chinesische Unternehmen ist lediglich die vorherige Anmeldung. Sodann kann durch Banküberweisung die direkte Auszahlung ins Ausland erfolgen.