Nicht zu fassen: Berufungseinlegung vom Oberlandesgericht als unzulässig verworfen

Man sollte es nicht glauben: Unterzeichnung eines Schriftsatzes an das Oberlandesgericht, mit welchem Berufung eingelegt werden sollte, wurde mit  „i.A.“ und zudem unleserlich unterschrieben (evtl. vom Sekretariat). Das OLG hat – erwartungsgemäß – die Berufungseinlegung  als unzulässig verworfen.  Ein Lehrstück erster Güte …

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https://www.nietzer.info/Scan Beschluß OLG Stgt v. 06.03.12

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