NIETZER & HÄUSLER: Arbeitsrecht

Nietzer & Häusler berät und begleitet ihre Mandanten umfassend in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

So betreut Nietzer & Häusler Unternehmen und Unternehmensgruppen bzw. deren Geschäftsführungen und Personalabteilungen in ihrem arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft von der Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Arbeitsvertrages über die Änderung von Vertragsinhalten bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Unsere Beratung umfasst dabei insbesondere auch Fragen wie die inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen (einschließlich der späteren Änderung von Arbeitsbedingungen) unter besonderer Beachtung der ständig wachsenden Rechtsprechung zur AGB-Problematik, befristete Arbeitsverträge, Abmahnungen, ordentliche und außerordentliche Kündigungen oder der Umgang mit Sonderkündigungsschutzrechten.

Ein weiterer Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Expertise unserer Kanzlei liegt auf der Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensteilen, arbeitsrechtlicher Begleitung beim Personalabbau und insgesamt der Unterstützung bei potentiellen Betriebsübergängen (§ 613a BGB) unter Beachtung der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

Auf Arbeitnehmerseite ist Nietzer & Häusler umfassend für alle Gruppen von Arbeitnehmern und sonstigen Dienstnehmern einschließlich des Führungspersonals, wie GmbH-Geschäftsführern und Vorständen, tätig. Unsere Rechtsanwälte setzen sich für ihre Mandanten vor allem gegen Abmahnungen oder Kündigungen zur Wehr und begleiten sie in allen Facetten von Kündigungsschutzklagen. Gleichermaßen selbstverständlich ist die Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen etwa auf Lohn, Gratifikationen und variablen Vergütungsbestandteilen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und Urlaubsabgeltung oder Erteilung eines Arbeitszeugnisses.

Dieser Beitrag wurde unter Arbeitsrecht abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen