Gründung einer Produktionsgesellschaft in China (WFOE)

Eine Produktionsgesellschaft, die von einem ausländischen Investor in China gegründet wurde, ist ein Untertyp der sogenannten „Wholly Foreign Owned Enterprise (WFOE)“ und wird meistens als „WFOE“ benannt. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich von der Produktion bis hin zum Verkauf der eigenen Produkte. Der Vertrieb von Produkten anderen Lieferanten ist nicht zulässig.

Eine Produktionsgesellschaft soll grundsätzlich als eine GmbH gestaltet werden. In eine GmbH in China können sowohl ein einzelner Gesellschafter als auch ab 2 bis zu 50 Gesellschafter investieren. Dies gilt auch bei einer Produktionsgesellschaft.

Zur Gründung einer Produktionsgesellschaft sollten die Gesellschafter zuerst den Investitionskatalog für ausländische Investoren durchlesen um zu prüfen ob das Produktionsvorhaben zulässig ist. Liegt die Zulässigkeit vor, ist das Gründungsverfahren grundsätzlich vergleichbar mit der Gründung einer Handelsgesellschaft (FICE). Einer der wichtigsten Unterschiede liegt darin, dass die Produktionsgesellschaft vor der Gründung die Umweltprüfung bestehen muss. Dabei wird das geplante Abgas, das Abwasser, der Lärm, die Strahlung usw. geprüft. Allein die Umweltprüfung kann schon einige Zeit in Anspruch nehmen (bis zu 2 Monate). Es wird von manchen örtlichen Behörden ebenfalls geprüft, ob der gewählte Geschäfts- bzw. Produktionsstätte für die Umwelt geeignet ist.  Also besteht die Möglichkeit, dass die Umweltprüfung je nach örtlicher Behörde anders durchgeführt wird. An Orten, wo die Wirtschaft bereits weiterentwickelt und damit die Umwelt überlastet worden ist z.B. Peking, Shanghai, wird die Prüfung definitiv streng gehalten. Dahingegen im Vergleich wird die Umweltprüfung im Westen Chinas leichter.

Im Folgenden ist das Gründungsverfahren einer Produktionsgesellschaft punktuell aufgelistet:

1.         Vorbereitungsphase

– Voranmeldung des Namens

– Antragsunterlagen ( Machbarkeitsreport, Bankreferenz, Satzung bzw.

Gesellschaftsvertrag, Ernennungsurkunde des „Director of Board“ und/oder des  gesetzlichen Vertreters, Umweltbericht, Mietvertrag ggfs. usw.)

2.         Genehmigungsverfahren

– Umweltbericht, Umweltschutzbehörde, Genehmigung innerhalb von 2 Monaten

–  genehmigter Umweltbericht und alle anderen Unterlagen bei der zuständigen   Behörde vorlegen, Genehmigung innerhalb von 3 Monaten

– Erteilung des “Certificate of Approval for Establishment of Enterprises with foreign  Investment in PRC”.

3.         Registrierung

– innerhalb von 1 Monat ab Erteilung des vorgenannten Zertifikats wird die   Registrierung bei der örtlichen Industrie- und Handelsbehörde, sowie bei anderen   Behörden z.B. Zollamt usw. ausgeführt.

Mit der Registrierung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer ist die Produktionsgesellschaft rechtlich gegründet.

Die vorgenannte Frist ist die vom Gesetz besagte längste Frist. Wenn man vorher gut informiert und vorbereitet ist, kann das Gründungsverfahren viel kürzer werden.Wir bieten Ihnen für eine Unternehmensgründung in China unsere rechtliche Beratung und Begleitung an.

NIETZER & HÄUSLER, Frau Dr.Jing Liu, LL.M. , chinesische Juristin

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen