Von unserem China Desk – Investitionswährung

Der Ausländer, der in China investieren will, hat seine Zahlungspflicht grundsätzlich mit einer fremden Währung zu erfüllen. Die Zahlung mit der chinesischen Währung Renminbi – Abkürzung RMB – ist bislang sehr beschränkt. Am 12.10.2011 erließ das Chinesische Handelsministerium eine Mitteilung über grenzüberschreitende Investitionen mit RMB, wonach der ausländische Investor seine Zahlungspflicht auch mit RMB erfüllen kann. Diese Mitteilung hat gesetzgeberische Bedeutung, da sie eine Verwaltungsverordnung darstellt.

Die als Zahlungsmittel anerkannte RMB soll eine der nachfolgenden Herkünfte haben. Die Herkunft muss der ausländische Investor bei der Behörde, die für Genehmigung der jeweiligen Investition zuständig ist, beweisen.

  1. Der ausländische Investor hat sie durch grenzüberschreitende Geschäfte erworben;
  2. Der ausländische Investor hat sie als Gewinn einer vorangegangen Investition in China erworben und sie nach Ausland überwiesen;
  3. Der ausländische Investor hat sie durch den anderen legalen Weg im Ausland erworben.

Der Bereich, in dem der ausländische Investor mit der chinesischen Währung zahlen darf, ist umfassend. Jedoch sind die Investitionen durch Wertpapierkauf oder Kauf der anderen Finanzprodukte oder Darlehen ausdrücklich ausgenommen.

Unsere Frau Dr. Jing Liu, LL.M. kann Ihnen weitere Auskünfte geben.

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