GmbH Gesellschaftsverträge ab und an überprüfen lassen.

Gemäß aktuellem Erbschaftssteuergesetz sollten in den GmbH Gesellschaftsverträgen die Zwangseinziehungsklauseln durch Zwangsabtretungsklauseln ersetzt oder ergänzt werden , denn im Falle der Einziehung von GmbH Anteilen werden die Vergünstigungen für Betriebsvermögen nicht gewährt. Lassen Sie also ab und an Ihre GmbH Gesellschaftsverträge überprüfen und den heutigen Zeiten anpassen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen