DISKRIMINIERENDE ERBSCHAFTSSTEUER IN DEUTSCHLAND – KOMMISSION

Die Erbschafts- und Schenkungssteuerbestimmungen in Deutschland diskriminieren nach Auffassung der EU-Kommission Bewohner anderer EU-Mitgliedstaaten. Je nach Verwandtschaftsgrad wird einem in Deutschland ansässigen Deutschen ein Freibetrag von EUR 500.000 gewährt. Hat dagegen weder der Erblasser noch der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland, beträgt dieser Betrag nur EUR 2.000. Die EU-Kommission sieht diese Regelung als diskriminierend und als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit an. Daher hat sie am 14. März 2011 Deutschland förmlich aufgefordert, seine Erbschafts- und Schenkungssteuerregeln zu ändern (Verfahrensnummer 2008/4534). Sollte Deutschland binnen zwei Monaten auf diesen zweiten Schritt des Vertragsverletzungsverfahren nicht  zufriedenstellend reagieren, kann die Kommission ein Verfahren vor dem EuGH einleiten.

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