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BGH zur Unternehmenseigenschaft der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist Unternehmen im Sinne des Kartellrechts, wenn sie gegenüber ausgeschiedenen Beteiligten Gegenwertforderungen geltend macht. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs in zwei heute verkündeten Urteilen entschieden. 

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