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Insolvenzrechtlicher Überschuldungsbegriff entfristet

Bitte beachten Sie, dass der Bundestag am 09.11.2012 in 2. und 3. Lesung die Entfristung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs beschlossen hat. Eine positive Fortführungsprognose schließt damit auch zukünftig eine Überschuldung aus.

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