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BAG: Keine totale Beschäftigungsgarantie gibt es auch für schwerbehinderte Menschen

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 16.05.2019 (6 AZR 329/18) eine weitere, grundlegende Frage zu dem Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur unternehmerischen Organisationsfreiheit geklärt: Eine totale Beschäftigungsgarantie gibt es auch für schwerbehinderte Menschen nicht.

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