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Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

Urteil vom 16. März 2017 – VII ZR 197/16 Der u.a. für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen fortgeführt, die gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes** (SchwarzArbG) verstoßen.

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