Abtretung von GmbH-Anteilen im Gerichtsverfahren

Seit langem umstritten ist die Frage, ob im Rahmen von gerichtlichen Streitigkeiten zwischen GmbH-Gesellschaftern der Konflikt dadurch gelöst werden kann, dass eine schriftliche Einigung erzielt wird, durch die ein Prozessbeteiligter dem anderen seinen Anteil verkauft und überträgt.

Die Beendigung gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen durch Verkauf innerhalb eines Prozesses ist eine praktisch häufige Variante, zu der allerdings bisher teilweise die Auffassung vertreten wurde, dass dies wegen § 15 GmbHG nicht ohne notarielle Beteiligung geschehen könne. Dann wäre die Hinzuziehung eines Notars erforderlich, was Kosten- und Zeitaufwand zusätzlich zu dem im Gerichtsverfahren ohnehin nötigen Aufwand  mit sich bringt.

Der BGH hat in einer familienrechtlichen Auseinandersetzung nun entschieden, dass eine schriftliche Einigung im Prozess der notariellen Beurkundung gleichsteht (§§ 127a BGB, 278 Abs. 6 ZPO; BGH vom 01.02.2017 – XII ZB 71/16). Die Entscheidung ist nach unserem Dafürhalten auf die gesellschaftsrechtliche Praxis übertragbar.

Das heisst, bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern können diese unter Anleitung des Gerichts dadurch gelöst werden, dass ein Gesellschafter dem anderen seinen Geschäftsanteil überträgt. Der Vorgang kann nach § 278 Abs. 6 ZPO schriftlich bewältigt werden, ohne dass die Hinzuziehung eines Notars erforderlich ist. Das Handelsregister ist verpflichtet, die Anteilsübertragung dann registerlich umzusetzen.

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