Die neue Verjährungsfrist in China

Die zivilrechtliche Verjährungsfrist im chinesischen Recht wurde durch das neue Gesetz der Grundprinzipien des Zivilrechts von 15.03.2017 geändert und gilt ab dem 01.10.2017.

Demgemäß beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre (Art. 188). Die bisherige regelmäßige Verjährungsfrist beträgt lediglich zwei Jahre. Es wurde ebenfalls in obiger Regelung festgelegt, dass die Frist beginnt zu laufen, sobald der Gläubiger von der Verletzung seines Anspruchs und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder hätte erlangen müssen. Jedoch begrenzt der Gesetzgeber die maximale Schutzfrist eines Anspruchs auf bis zu 20 Jahren, beginnend mit dem Tag, am dem die Verletzung eines Anspruchs entsteht.

Ferner ist zwingend zu beachten, dass jede abweichende Vereinbarung über die Verjährungsfrist, Abrechnungsmethode sowie Hemmungsgrund unwirksam sind gem. Art. 197,  also somit eine verlängerte Verjährungsfrist in den Einkaufsbedingungen in China unzulässig ist.

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