Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Zum 29.07.2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft getreten. Säumige Schuldner sollen durch die Erhöhung des Verzugszinses auf 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz und die Einführung einer Kostenpauschale von 40 EUR zusätzlich finanziell belastet werden. Ziel des Gesetzes ist, die Zahlungsdisziplin im Geschäftsverkehr und damit vor allem die Liquidität, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern.  Für Handelsgeschäfte gibt es daher nun zwei Alternativen zur Berechnung von Verzugszinsen: 8 % über Basiszinssatz für Handelsgeschäfte mit Abschluss bis 28.07.2014 und 9 % über Basiszinssatz für Handelsgeschäfte mit Abschluss ab dem 29.07.2014.

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