Datenschutzrecht beim Versand von Emails

Nature 9Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat gegen einen Email-Versender ein Bußgeld verhängt, weil dieser einen kompletten (riesigen) E-Mail-Verteiler an zahlreiche Adressaten versendet hatte, so dass jeder Empfänger die Email Adressen der anderen Empfänger sehen konnte. Denn laut BayLDA dürfen E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten nur dann an Dritte übermittelt werden, wenn dafür eine Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage vorliegt. Beides war nicht gegeben, so wie dies eben der Fall ist, wenn unbedacht alle möglichen Kontakte auf einen Email-Verteiler gesetzt werden. Wegen der im konkreten Fall großen Zahl an Betroffenen hat das BayLDA ein Bußgeld verhängt. Die Höhe des Bußgelds ist unbekannt; es handelt sich im übrigen nicht um einen strafrechtlichen Verstoß.Das BayLDA bemängelte, dass manche Unternehmen sich nicht ausreichend mit der Thematik des „CC“ beschäftigen. Stünden die Adressen im „BCC“, gäbe es keine rechtlichen Probleme.

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