Unternehmensstrafrecht und Compliance

IMG_2803Die Justizminister der Bundesländer befürworten den Gesetzentwurf zum Unternehmensstrafrecht (Entwurf). Er ist nicht der Weisheit letzter Schluss, aber die Entwicklung ist sorgfältig zu beobachten, eine Amerikanisierung auch dieses Bereiches wird nicht ausbleiben. Mittelständische Unternehmen müssen daher Compliance einmal mehr ernst nehmen.DIHK Newsletter 12/2013: Die Mehrheit der Justizminister und -senatoren hat den nordrhein-westfälischen Entwurf zur Einführung eines „Verbandsstrafgesetzbuches“ als Diskussionsgrundlage begrüßt. Gegenstimmen gab es von den Justizministern der unionsgeführten Länder. Auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes wollen die Länder nunmehr weiter über die konkrete Ausgestaltung beraten und das Ergebnis dieser Beratungen über den Bundesrat als Gesetzesinitiative einbringen. Währenddessen wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Einführung eines Unternehmensstrafrechts für multinationale Konzerne zu prüfen.

DIHK-Position. Der DIHK steht der Einführung eines Unternehmensstrafrechts kritisch gegenüber. Bereits jetzt halten das Ordnungswidrigkeiten-, Kartell- und Gewerberecht weitreichende Sanktionen für strafbares Verhalten auch gegen Unternehmen bereit. Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro und Abschöpfung des durch Straftaten erlangten Gewinns werden zu Unrecht bagatellisiert, können aber gerade für mittelständische Unternehmen existenzbedrohende Folgen haben. Wenn ein Unternehmensstrafrecht in erster Linie eine „Prangerwirkung“ durch öffentliche Bekanntmachung von Verurteilungen bezweckt, lässt dies eine bedenkliche Tendenz zu einer pauschalen Kriminalisierung der Wirtschaft erkennen.

 

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