Non Disclosure Agreement für Startups

CIMG8835Hier finden Startups eine engl.sprachige / angloamerikanischen Rechtsstrukturen folgende Geheimhaltungsvereinbarung (NDA). Im Venture Capital Bereich orientieren sich rechtliche Dokumente zwischenzeitlich eng an US-Vorgaben der Private Equity Szene. Je nach involviertem Know-how, welches interessierten Investoren offengelgt werden soll sowie eigener Verhandlungsstärke, ist der Abschluss eines NDA angezeigt – oder eben auch nicht, denn viele Venture Cap Firmen sind nicht bereit, NDAs zu unterzeichnen, geschweige denn solche, die Vertragsstrafen enthalten. Dokument: Confidentiality Agreement Investment Form

NIETZER & HÄUSLER ist Mitglied der Private Equity & Venture Capital Section der American Bar Association, im Rahmen dessen sich die Mitglieder kontinuierlich über auch derartige Dokumente austauschen und sich gegenseitig zur weiteren Verwendung zur Verfügung stellen. Eine Rechtsberatung in Transaktionen zwischen Gründern und Investoren kann die bloße Zuverfügungstellung von Dokumentenvorlagen nicht ersetzen.

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